Psychotherapie unterstützt Einzelpersonen, Paare und Familien darin, persönliche und zwischenmenschliche Leiden zu lindern, zu bewältigen oder zu heilen.
Psychotherapie ist ein langsamer Vorgang - sich selbst kennen und verstehen zu lernen, benötigt Zeit.
Die Frequenz und Länge einer Psychotherapie richtet sich nach der Intensität der Probleme und Leidenszustände.
Arbeitsschwerpunkte und Zielgruppe
Angebot
Für
Schweigepflicht
"In der Psychotherapie gilt eine umfassende Schweigepflicht. Das heißt, dass die Inhalte der Psychotherapie bei der Psychotherapeutin bleiben - es dringt nichts nach außen.
Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle Geheimnisse, die dem Psychotherapeuten zur Kenntnis kommen und deren Bekanntwerden für den Patienten selbst, seine Angehörigen oder auch Dritten einen Nachteil in gesundheitlicher, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Sicht bedeuten könnte
Diese Inhalte sind besonders geschützt und selbst ein Gericht kann nur in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheit entbinden." ( § 15 Psychotherapiegesetz)
Kostenzuschuss
Die Krankenkassen leisten Kostenzuschüsse für Psychotherapie, wenn eine seelische Beeinträchtigung oder Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht.
Bei gewünschter Rückverrechnung kann die Therapeutin gemeinsam mit der Klientin oder dem Klienten einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen.